Die BNA-Vogelringe und Transponder
Alles Wichtige auf einen Blick
1. Welche Ringe gibt der BNA aus?
Der BNA gibt Artenschutzringe i.S.d. Bundesartenschutzverordnung (geschlossene und offene Aluminiumringe sowie geschlossene Edelstahlringe) aus.
2. Wie sind die BNA-Ringe beschriftet?
Die BNA-Artenschutzringe sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschriftet:
B (für BNA), Ringgröße in mm (2,0 – 28,0), G (für „geschlossen“) oder O (für „offen“) oder EG (für „Edelstahl geschlossen“), Ringjahr (z.B. „20“ für 2020) sowie eine fortlaufende Ringnummer.
3. Welche Vögel müssen mit Artenschutzringen gekennzeichnet werden?
Alle in der Anlage 6 der BArtSchV (DOWNLOAD) genannten Arten.
4. Welche Vögel können mit individuellen Ringen gekennzeichnet werden?
Alle nicht kennzeichnungspflichtigen Vogelarten, wie z.B. Kanarienvögel, Wellensittiche, Glanzsittiche, Prachtfinken etc.
5. Wann dürfen offene Ringe oder Transponder verwendet werden?
Ausschließlich nach Genehmigung durch die zuständige Behörde (in der Regel die untere Naturschutzbehörde), zu deren Einholung der Halter gem. §13 Abs. 1 BArtSchV verpflichtet ist. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit i.S. §16 BArtSchV dar.
6. Wie kann man die BNA-Artenschutzringe bestellen?
Bestellungen für Artenschutzkennzeichen müssen in Schriftform übermittelt werden.
Am besten verwenden Sie für Ihre Bestellung unser Bestellformular (DOWNLOAD).
Das vollständig ausgefüllte Formular leiten Sie dann bitte per E-Mail (gs[at]bna-ev.de), Fax (07255/8355) oder Brief (BNA e.V., Ostendstraße 4, 76707 Hambrücken) an unsere Geschäftsstelle weiter.
Alle weiteren Informationen zum BNA-Sachkundenachweis finden Sie im Menü "KENNZEICHNUNG BARTSCHV".