Merkblatt zur BNA - Sachkunde Zoofachhandel
Das BNA-Sachkundemodell ermöglicht es Ihnen, die Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) in Verbindung mit Ziffer 12.2.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz (AVV) abzulegen. Dieses Merkblatt enthält eine kurze Darstellung der wichtigsten Informationen.
Die § 11-Genehmigung
Wer mit Wirbeltieren handeln möchte, diese zur Schau stellt oder "gewerbsmäßig" züchtet, benötigt nach dem Tierschutzgesetz - und zwar vor Aufnahme dieser Tätigkeit - eine Genehmigung nach § 11 TierSchG.
Diese wird ausschließlich vom zuständigen Amtsveterinär vor Ort ausgestellt.
Die § 11-Genehmigung beinhaltet geeignete Räume und Einrichtungen sowie eine ausreichende Anzahl verantwortlicher Personen. Diese müssen zuverlässig (polizeiliches Führungszeugnis) und sachkundig sein, sowie über ausreichende praktische Erfahrung im Umgang mit den betreffenden Tierarten verfügen.
Die Sachkunde kann über eine entsprechende staatlich anerkannte Ausbildung oder das Fachgespräch beim Amtsveterinär nachgewiesen werden.
Umfang und Gültigkeit der BNA-Sachkundeprüfung
Die BNA - Sachkunde für den Zoofachhandel umfasst z. Z. die folgenden Teilbereiche: Aquaristik (Fachteil Süßwasser), Kleinsäuger, Teich- und Kaltwasser, Vögel und Terraristik.
Bei der Ausarbeitung der Schulungsordner, der Seminarinhalte und der Prüfungskriterien waren alle 16 Bundesländer - vertreten durch einen Länderarbeitskreis - beteiligt.
Alle Teilbereiche sind bundesweit anerkannt (i. S. der AVV 12.2.2.4).
Das BNA-Sachkundezertifikat ersetzt somit das Fachgespräch beim zuständigen Amtstierarzt.
Für die Erteilung der § 11 Genehmigung bleibt aber weiterhin Ihr Amtstierarzt zuständig.
Neben dem BNA-Sachkundezertifikat müssen Sie Ihren bisherigen Umgang mit der betreffenden Tierart und Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Schulungsordner, Vorbereitungsseminar und Prüfung
Das BNA-Sachkundekonzept für den Zoofachhandel umfasst drei Bestandteile:
1. die Schulungsordner, 2. die Vorbereitungsseminare und 3. die Prüfung (in Anwesenheit eines Amtsveterinärs).
Die Schulungsordner enthalten das für die Prüfung erforderliche Wissen.
Eine Einarbeitungszeit von mindestens 4 - 6 Wochen ist aufgrund der Stoffmenge dringend erforderlich. Des Weiteren sollten Sie über ausreichende praktische Erfahrungen im Umgang mit den betreffenden Tierarten verfügen, z. B. mehrjähriger privater Umgang oder eine Tätigkeit im Zoofachhandel. In den 2 - tägigen Vorbereitungsseminaren wird das Basiswissen wiederholt und vertieft. Zudem besteht die Möglichkeit, mit den Referenten zu diskutieren und noch offene Fragen zu klären.
Die anschließende Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich/praktischen Teil. Nach einem erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein entsprechendes Zertifikat.
Die Termine für die Seminare und Prüfungen können Sie über die BNA-Geschäftsstelle, Ihre Firmenzentrale oder das Internet unter www.bna-sachkunde.de erfahren sowie als .pdf-Datei herunterladen.
Ablauf
Falls Sie an einer Schulung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte frühst möglichst, aber mindestens 4 Wochen vor Ihrem Wunschtermin bei der BNA-Geschäftstelle an. Die Anmeldung kann nur schriftlich (Brief, Fax, Email) erfolgen. Ungefähr drei Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie eine verbindliche schriftliche Benachrichtigung.
Kosten
Die Kosten für die 3 Tage, d.h. 2 Tage Seminar und 1 Tag Prüfung (in Anwesenheit eines beamteten Tierarztes) betragen 545,00 €. Darin enthalten ist die Verpflegung in den kleinen Pausen.
Auf Wunsch teilen wir Ihnen gerne geeignete Möglichkeiten zur Übernachtung mit (beachten Sie hierzu auch unsere Empfehlungen).
Die Reservierung erfolgt jedoch direkt durch Sie.
Bitte beachten Sie unbedingt die Teilnahmebedingungen!
Kontakt
Bei Fragen sowie für die Anmeldung wenden Sie sich bitte an die BNA-Geschäftsstelle.
Das Anmeldeformular für die Schulungen gemäß § 11 TierSchG und das Merkblatt zur BNA-Sachkundeprüfung gem. § 11 TierSchG können Sie als .pdf-Datei herunterladen.