Informationen zum Sachkundenachweis |
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Aktuelle Informationen zum Thema Sachkunde und zu Fort- und Weiterbildungsseminaren des BNA finden Sie unter: www.bna-sachkunde.de |
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Was ist Sachkunde? |
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Das Tierschutzgesetz schreibt im § 11 für jeden der Tiere hält, züchtet und mit ihnen handelt die Sachkunde vor.
Sie beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen für den Umgang, die Haltung, Fütterung und Zucht der Tiere.
Auch im § 6 der Bundesartenschutzverordnung ist festgeschrieben, dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gehalten werden
dürfen nur von dem, "Der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner
nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen kann."
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Wer muss den Sachkundenachweis ablegen? |
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Was bedeutet "gewerbsmäßig"? |
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Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht
der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:
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Wo kann man den Sachkundenachweis ablegen? |
Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes zur Verfügung!
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