Positionspapier des BNA zur Novellierung der Bundesartenschutzverordnung und des Tierschutzgesetzes |
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Kanzleramtsminister a. D. Bernd Schmidbauer |
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Der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) hält eine Novellierung der Bundesartenschutzverordnung für dringend erforderlich, da nur auf diesem Wege Verbesserungen im Sinne eines effektiven und vollzugsgeeigneten Tier- und Artenschutzes, der auch von den Bürgern stärker akzeptiert wird, erreicht werden können. Dies betrifft vor allem die Modifizierung der Meldepflicht und die Verfahrensregelung für Artenschutzverfahren, insbesondere zur Mitwirkungs- und Beratungspflicht der Artenschutzbehörden. Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) muss vor allem unter dem Gesichtspunkt der Effektivität für den Artenschutz überprüft werden. Bei allen Bemühungen um den Artenschutz muss immer wieder sein Sinn und Zweck und seine Praktikabilität im Vordergrund stehen. Dazu muss erneut ins Bewusstsein gerufen werden, dass der Artenschutz den wildlebenden Tieren (und Pflanzen) einen stärkeren Schutz gewähren soll. Nur in ihrem Interesse müssen auch die in menschlicher Obhut befindlichen, insbesondere die nachgezüchteten, Tiere einer besonderen Kennzeichnung und Kontrolle unterworfen werden. Dieses Verfahren darf nicht überbürokratisiert und "totreglementiert" werden. Geschaffen werden muss eine tierschutzfreundliche Regelung, die sich am Wohl der Tiere orientiert, zugleich aber auch bürger- und tierfreundlich ist. Kein anderer Bereich ist mit bürgerunfreundlichen Vorschriften derart überfrachtet wie der Artenschutz. Darunter leidet sowohl der praktische Vollzug als auch die Akzeptanz der Vorschriften. Keine Tierhaltergruppe innerhalb des Artenschutzes ist mit so vielen unnötigen Reglementierungen überhäuft, wie die der Reptilien- und Vogelhalter. Die bestehenden Regelungen zum Artenschutzvollzug sind nicht effektiv. Sie verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand bei den bundesweit über 200 Vollzugsbehörden, der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht. Viele Tierhalter, die ihre besondere Aufgabe in der Pflege der Tiere selbst sehen, geben Haltung und Zucht auf, weil sie diesen unsinnigen Regelungen und den bürokratischen Dokumentationspflichten nicht mehr nachkommen wollen. Die neuesten Prognosen weisen aus, dass bis zum Jahr 2013 bei den Vogelhaltern bis zu 25% ihr Hobby aufgeben möchten. Wie immer wieder von zahlreichen Ornithologen, u. a. Prof. Dr. Peter Berthold, bestätigt wird, gehen viele wertvolle Erkenntnisse bei der Haltung und Zucht wildlebender Tierarten für den Artenschutz für immer verloren.
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| Ornithologe Prof. Dr. Peter Berthold verweist immer wieder auf die hohe Fachkompetenz der privaten Tier- und Pflanzenhalter. Ohne die privaten Tierhalter würden wichtige Erkenntnisse bei der Haltung und Zucht für immer verloren gehen. |
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Die seit vielen Jahren bestehende Meldepflicht für besonders geschützte Tierarten hat für den Artenschutz keine Verbesserung gebracht. Die Bestandsmeldungen der Tierhalter können von den zuständigen Behörden nicht zusammengefasst werden. Sie sind somit für einen effektiven Artenschutzvollzug unbrauchbar. Viele Vollzugsbehörden listen die Meldedaten nicht auf und können bei Anfragen auch keine Auskunft geben, wer was gemeldet hat. Eine Bestandsmeldung macht aber nur dann Sinn, wenn die Meldedaten für den Artenschutz eingesetzt werden können. Die Meldeauflagen bedeuten für den einzelnen Tierhalter einen immensen Verwaltungsaufwand. Jeder Zu- und Abgang eines Tieres muss der zuständigen Naturschutzbehörde gemeldet werden. Dieser Aufgabe muss der einzelne Tierhalter neben der sehr zeitintensiven Haltung und Zucht der Tiere nachkommen. Was für einen Sinn macht dies aber, wenn die zuständigen Naturschutzbehörden die Datenflut nicht bewältigen können? Der Tierhalter muss sowieso ein Nachweisbuch über den Bestand geschützter Tierarten führen, das er auf Verlangen der Vollzugsbehörde vorlegen muss. Allein das Führen dieses Nachweises, macht genug Arbeit für den einzelnen Tierhalter und dies muss ausreichend sein.
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| Der Tier- und Artenschutzvollzug in der Bundesrepublik Deutschland muss und kann effektiver und
staatsentlastender, aber auch bürger- und tierhalter-freundlicher gestaltet werden, so Bernd Schmidbauer.
Der BNA ist bereit, hierbei einen Teil der Vollzugsarbeit zu übernehmen. Dass der BNA hierzu in der Lage ist, hat er mehrfach bewiesen.
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BNA Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. Ostendstraße 4 76707 Hambrücken Tel. 0 72 55 - 28 00 Fax 0 72 55 - 83 55
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Das Positionspapier als .pdf-Datei zum Download.
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