BNA-Mitteilung an die Vogelringbezieher

 

 

Mit dem Zuchtjahr 2012 verändern sich die Abläufe der Kennzeichenabwicklung beim BNA gegenüber dem Jahr 2011 nur geringfügig. Ab Dezember 2011 wird der BNA die Artenschutz- und Psittakoseringe 2012 weiterhin mit Lagerbestand führen. Die Lagerringe werden so beschriftet, wie der Gesetz- und Verordnungsgeber dies vorsieht. Die Identifizierung des Züchters ist aber eindeutig. Die Züchternummern sind nur zusätzliche Angaben, die nur für Ausstellungszüchter von Bedeutung sind.

 

Weiterhin können wir ab 2012 die Artenschutzringe sowie Psittakoseringe und Sonderringe günstig anbieten und schnell ausliefern.

 

Ebenfalls bieten wir für nicht kennzeichnungspflichtige Vögel, wie Prachtfinken, Kanarien- und exotischen Vögel Ringe mit individueller Beschriftung an. Das heißt, Sie können die Vogelringe mit dem Kürzel Ihres Namens, Jahreszahl und fortlaufender Nummer bestellen.

 

Vogelringbezieher müssen ab 2012 Folgendes beachten:
  • Artenschutzringe: Betreffen alle Vogelarten, die in der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind (diese finden Sie z. B. in unserem BNA-Artenschutzbuch).

  • Psittakoseringe: Für alle Sittiche und Papageien, wie z.B. Wellen- oder Nymphensittiche, werden zukünftig Vogelringe für Psittaciden ohne Verbandszüchternummer ausgeliefert. Allerdings werden wir künftig Ringe für Sittiche und Papageien, die nicht in der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind, mit Jahreszahl ausliefern.

  • Individuelle Kennzeichnung: Vogelringe für alle nicht kennzeichnungspflichtigen Vogelarten, wie Kanarienvögel und Prachtfinken. Diese können zukünftig mit persönlichen Daten, wie z.B. Abkürzung des Namens (Fritz Maier = FM), über den BNA bestellt werden.
Alle aktuellen Bestellscheine für eine gesetzliche und individuelle Kennzeichnung finden Sie jedes Jahr ab Ende November als .pdf-Dokumente unter Kennzeichnung - Formulare.

Bitte verwenden Sie ausschließlich aktuelle Bestellformulare.

 

 

Kennzeichnung mit offenen Ringen nach der BArtSch-VO
Die Kennzeichnung mit offenen Ringen für gezüchtete Exemplare von nach Naturschutzbestimmungen kennzeichnungspflichtige Vogelarten (Anlage 6) darf nur vorgenommen werden, wenn dies vorher mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgeklärt wurde. Ohne behördliche Genehmigung darf eine Kennzeichnung mit offenen Ringen nicht vorgenommen werden. Für die Verwendung von offenen Ringen ist ausschließlich der Tierhalter verantwortlich. Gleiches gilt im Übrigen für die Kennzeichnung mit Transpondern.

 

Offene Ringe nach der Psittakoseverordnung
Wer offene Ringe nach der Psittakoseverordnung (für Sittiche- und Papageienarten, die nicht in der Anlage 6 der BArtSchV aufgeführt sind), braucht keine behördliche Zustimmung.

 

Minitransponder ID 162 - eine Verbesserung bei der Papageienkennzeichnung
Der Minitransponder stellt eine deutliche Verbesserung bei der Kennzeichnung und Nachweiserbringung insbesondere bei Papageienvögeln und Reptilien dar. Die Implantation eines Mikrochips sollte nur von einem erfahrenen Tierarzt vorgenommen werden.

 

Zucht- und Haltegenehmigung
Bei Ringbestellungen für alle Sittiche und Papageien benötigt der BNA eine Kopie der Zucht- und Haltegenehmigung nach § 17g Tierseuchenverordnung (Psittakoseverordnung) der zuständigen Veterinärbehörde.

 

Zahlungsmöglichkeiten / Versand
Vogelringe werden per Nachnahme oder per Bankeinzugsverfahren als Brief versendet. Beim Bankeinzugsverfahren erfolgt die Zusendung als Brief und der Ringbezieher haftet bei eventuellem Verlust der Sendung selbst.

 

Lieferzeiten
Die Ringe werden nach Eingang der Bestellung schnellstmöglich ausgeliefert. Ringe für nicht kennzeichnungspflichtige Vogelarten mit individueller Beschriftung haben eine Lieferfrist von 4 Wochen.

 

Eilbestellungen
Auf ausdrücklichen Wunsch möglich; die Bearbeitungsgebühr beträgt 20,00 Euro (siehe Bestellformular).

 

Nichtabnahme der Lieferung
Wird die Annahme der Sendung verweigert oder die Sendung nicht abgeholt, erfolgt automatisch eine zweite Zusendung per Nachnahme. Dabei müssen wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr und den nochmaligen Versand in Rechnung stellen. Wird die Lieferung wiederum nicht angenommen, wird die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben.

 

Fehlerhafte und nicht sorgfältig ausgefüllte Bestellformulare können nicht bearbeitet werden.

 

 

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anschrift:
BNA-Geschäftsstelle, Postfach 1110, 76707 Hambrücken
Telefon: 0 72 55 - 28 00, Fax 0 72 55 - 83 55, E-Mail: gs@bna-ev.de

Bitte geben Sie bei Schriftwechsel Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Sie künftig schnell über aktuelle Themen im Tier- und Artenschutz informieren können.