Grußwort
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger!
Der Schutz der Tiere hat
in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Daher ist es ein wesentliches Ziel der
Bundesregierung, durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen sowie europäische
Initiativen den Tierschutz auf nationaler sowie europäischer Ebene entscheidend
voranzubringen. Eines der bedeutendsten Vorhaben wird es dabei sein, den Tierschutz nun
endlich als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Dies entspricht nicht nur den
getroffenen Koalitionsvereinbarungen, sondern auch den Vorstellungen weiter Kreise in der
Bevölkerung.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist es, die Haltungsbedingungen für unsere landwirtschaftlichen Nutztiere spürbar zu verbessern und dabei verstärkt die Bedürfnisse der Tiere zu berücksichtigen. Da durch die weitgehende Harmonisierung der Tierhaltungsvorschriften und unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation in der EU verbesserte Haltungsanforderungen in der Regel nur noch auf europäischer Ebene erlassen werden können, hat die Bundesregierung die deutsche Ratspräsidentschaft für entsprechende Tierschutzinitiativen genutzt. Mit dem Beschluß des Agrarministerrates zur künftigen Legehennenhaltung sowie der Verabschiedung der Ökoverordnung für tierische Erzeugnisse sind wir bedeutende Schritte vorangekommen.
Ein wichtiger Aufgabenbereich beim Tierschutz ist der Tiertransport. Da hierbei häufig Ländergrenzen überschritten werden, sind einheitliche, strenge und verbindliche Gemeinschaftsnormen erforderlich. Für diesen Bereich konnte nach sehr intensiven und langwierigen Verhandlungen ein Kompromißlösung für eine EG-weite Regelung gefunden werden. Mit der Tierschutztransportverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1999 wurden die Gemeinschaftsbestimmungen zum Tiertransport vollständig in nationales Recht übernommen. Damit gelten nun europaweit neben generellen Transportzeitbegrenzungen strenge Anforderungen an das Verladen, Füttern und Tränken der Tiere mit weitgehenden Befugnissen der Kontrollbehörden. Weitere europäische Vorschriften, die auf EU-Ebene zur Verbesserung der Transportsituation beschlossen wurden, regeln die Anforderungen an Versorgungsstationen und Spezialfahrzeuge. Durch ein wirksames Tierschutzkontrollsystem in Drittländern wird gewährleistet, daß EU-Exporterstattungen für Rinder nur noch gezahlt werden, wenn die Tiere bis zum Bestimmungsland tierschutzgerecht transportiert wurden.
Die vorliegenden Gemeinschaftsbestimmungen zum Tiertransport müssen weiterentwickelt werden. Hierzu bietet der vorliegende Vorschlag der Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG in bezug auf die Ruhezeiten von Schweinen an den Aufenthaltsorten einen Ansatzpunkt. Zur weiteren Verbesserung des Tierschutzes beim Transport sowie angesichts der bestehenden Probleme auch beim Rindertransport und im Hinblick auf die hierzu vorliegenden Forschungsergebnisse halte ich es für dringlich, daß die Kommission auch für den Rindertransport eine vergleichbare Ausnahme vom Entladegebot vorschlägt. Zudem bereitet die Europäische Kommission auf Anregung der Bundesregierung derzeit einen Vorschlag über Anforderungen an Tiertransportschiffe vor.
Die Europäische Kommission ist nach der in der EG-Tiertransportrichtlinie enthaltenen Revisionsklausel verpflichtet, vor dem 31. Dezember 1999 einen Bericht und gegebenenfalls geeignete Vorschläge zur Verbesserung der Situation bei Tiertransporten vorzulegen. Die Erfahrungen, die mit der Durchführung der Tierschutztransportverordnung die den nach Landesrecht zuständigen Behörden obliegt -, werden in den vorzulegenden Bericht einfließen. Sobald diese Vorschläge vorliegen, werde ich mich für eine zügige Beratung sowie eine Verabschiedung mit möglichst hohen tierschutzrechtlichen Standards einsetzen. Ich erwarte, daß die Kommission den nach Artikel 13 der Tiertransportrichtlinie vorzulegenden Bericht gemeinsam mit geeigneten Vorschlägen fristgerecht vorlegt, damit die Beratungen zur Verbesserung des Tiertransportrechts der Gemeinschaft in Angriff genommen werden können. Bei den künftigen Beratungen wird eine weitere Verkürzung der zulässigen Transportzeiten im Vordergrund meiner Bemühungen stehen.
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Karl-Heinz Funke |
| © 2000 Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., www.bna-ev.de | |
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2000-01-09, SR 2003-08-04, SR |