| Art Verwendungszweck |
Art und Weise
der Kontrolle |
| 1. |
Klauentiere und Einhufer in
Sendungen von nicht mehr als 10 Tieren |
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| Vergleich der Kennzeichnung jedes
Tieres mit den Angaben der die Tiere begleitenden Bescheinigung |
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| 2. |
Klauentiere und Einhufer in
Sendungen von mehr als 10 Tieren |
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| 1. |
Vergleich der Kennzeichnung von 10
% der Tiere, von mehr als 10 Tieren jedoch mindestens 10 Tiere, mit den Angaben der diese
begleitenden Bescheinigung |
| 2. |
Erhöhung der Zahl der
kontrollierten Tiere bei Feststellung fehlerhafter Angaben bei der Kontrolle nach 1. |
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| 3. |
Vögel und Fische in Sendungen von
nicht mehr als 10 Transportbehältnissen |
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| Vergleich der Kennzeichnung jedes
Transportbehältnisses mit den Angaben der diese begleitenden Bescheinigung |
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| 4. |
Vögel und Fische in Sendungen von
mehr als 10 Transportbehältnissen |
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| 1. |
Vergleich der Kennzeichnung von
mindestens 10 % der Transportbehältnisse, jedoch mindestens 10 Transportbehältnisse. mit
den Angaben der die Tiere begleitenden Bescheinigung |
| 2. |
Erhöhung der Zahl der
kontrollierten Transportbehältnisse bei feststellung fehlerhafter Angaben bei der
Kontrolle nach 1. |
| 3. |
stichprobenartige Kontrolle, ob
die in den Transportbehältnissen befindlichen Tiere den Angaben der diese begleitenden
Bescheinigung zum Tierarzt und zum Verwendungszweck entsprechen |
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Vergleich der Tierart und der
Kennzeichnung der Tiere oder der Transportbehältnisse mit den Angaben der die Tiere
begleitenden Bescheinigung |
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